Jagdgenossenschaft

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Die Jagd in Stetten ist seit 1852 eine Genossenschaftsjagd. Alle Grundstückseigentümer sind Teil der Jagdgenossenschaft und wählen aus ihrer Mitte den Jagdausschuss. Dieser ist dafür zuständig, die Jagd für eine festgelegte Dauer (bis 1984 für jeweils 6 Jahre, seitdem für 9 Jahre) an die Jagdgesellschaft zu verpachten. Außerdem legt der Jagdausschuss die Jagdpacht fest, die jedes Jahr am 6. Januar an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft ausgezahlt wird.

Vor dem Ersten Weltkrieg bestand die Jagd auf Rehe, Fasane, Hasen und Rebhühner, wobei Hasen bei den Jagden die größte Ausbeute brachten. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm der Bestand an Rebhühnern ab, während die Zahl der Fasane zunahm. Die zunehmende Mechanisierung in der Landwirtschaft und der Rückgang von Sträuchern und Stauden führten dazu, dass das Niederwild immer weniger wurde. Durch Grundzusammenlegungen und den Ausbau des Wegenetzes wurden die Lebensräume und Gewohnheiten der Tiere gestört, was zu einem aktuellen Rückgang des Wildbestands in der Region führte. Seit 1975 wird das Rebhuhn nicht mehr bejagt, um den Fortbestand der Art zu sichern.

Die Jagdgesellschaft beteiligt sich außerdem am Niederwildhegerprogramm, um die Lebensbedingungen für das Niederwild zu verbessern. Hierzu gehören der Bau von kleinen Wassertränken, die Durchführung von Fütterungen und die Zählung von Hasen.

Die Stettner Jagdgesellschaft ist Teil des Hegering II (Hegering Kreuzenstein) im Bezirk Korneuburg, zu dem auch die Jagdreviere Harmannsdorf-Rückersdorf, Kleinrötz, Korneuburg, Leobendorf, Mollmannsdorf, Obergänserndorf, Seebarn, Stetten, Tresdorf und Würnitz gehören.

Obmann des Jagdausschusses:
Sebastian Jatschka
Hauptstraße 47
2100 Stetten

Jagdleiter:
Franz Ebner
Schloßgasse 3
2100 Stetten

Tel: 0664/5277001

Kontakt

Kontaktdaten von Jagdgenossenschaft
AdresseHauptstraße 47
2100 Stetten

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